Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag ist eine vorläufige Einschätzung der zu erwartenden Kosten für ein geplantes Projekt. Um einen möglichst genauen und verbindlichen Kostenvoranschlag zu bekommen ist es wichtig, daß der Auftraggeber möglichst genau die gestellten Aufgaben und den erwarteten Leistungsumfang definiert. Dabei kann es hilfreich sein, wenn er sich bereits bei der Formulierung der Anfrage mit der Agentur abstimmt, um alle Möglichkeiten fachgerecht einschätzen zu können.
Für die Agentur kann die Erstellung eines Kostenvoranschlages bei größeren Projekten bedeuten, dass sie umfangreiche Vorleistungen in Form von Konzeptionsentwicklungen erbringen muss, um den Leistungsumfang überhaupt einschätzen zu können. Dazu kommt noch das Einholen und integrieren der Kostenvoranschläge von Kooperationspartnern und externen Dienstleistern.
Ein Kostenvoranschlag hat nur eine eingeschränkte Verbindlichkeit. Eine Abweichung des Endpreises zum Kostenvoranschlag bis zu 30% bewegt sich noch im zulässigen Rahmen. Ändert sich während der Arbeit am Projekt der geforderte Leistungsumfang, ist auch die Kalkulation des Kostenvoranschlages nicht mehr gültig. Ein Kostenvoranschlag hat keinen vertraglichen Charakter. Verbindliche Festlegungen können nur in einem Auftrag oder Werbevertrag festgelegt werden.

